» "Billig kommt zu teuer"
Sie haben für Ihr Bauvorhaben die Tragwerksplanung ausgeschrieben. Die Angebote kommen und schon stehen Sie vor der Wahl, "welchen Anbieter nehme ich nun?". Ihr großes Interesse gilt einem "Kollegen", der erheblich billiger als die Anderen seine Leistungen anbietet. Und die Versuchung ist groß, diesen zu beauftragen.
Aber Halt! Derartige Angebote können nicht seriös sein und dürfen nach gültigem Preisrecht auch nicht sein.
Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber für freiberufliche Geistesleistungen (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure) bindende Honorarordnungen erlassen, da deren Ergebnisse nie vergleichbar sind und insofern nicht einem Preiswettbewerb unterworfen werden können.
Folgendes Beispiel ist einleuchtend und trifft auch die Realität bei Ingenieurleistungen:
Ein Anwalt bereitet sich auf einen Prozess umfangreich vor, bildet sich laufend fort, recherchiert umfangreich und verwendet auf seinen Schriftverkehr viel Mühe. Er verrechnet für seine Leistungen die vom Gesetzgeber für richtig erachtete Gebühr und gewinnt wegen seinen Mühen für seinen Mandanten den Prozess.
Ein anderer schreibt vorgefertigte Standardschreiben, verwendet wenig Mühe in Fortbildungen und geht unvorbereitet in den Prozess. Dafür gibt er auf das gesetzlich vorgeschriebene Honorar einen rechtwidrigen Nachlass von 25 %. Als Erklärung für den verlorenen Prozess dient der alte Anwaltsspruch: "Sie wissen ja, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" .
Welches Anwaltshonorar war nun preiswerter?!
Genauso verhält es sich mit Ingenieurleistungen. Die Bauwerks- und Unterhalts- kosten die ein BSE 1 ) –Statiker verursacht, sind ein Vielfaches der möglichen Honorareinsparung, die Sie vielleicht erzielt haben.
Da Bauwerke im Regelfall Prototypen sind, die so nicht noch einmal als Vergleich gebaut werden, werden sie oder Ihr Architekt die wahrscheinliche Schlechtleistung gar nicht oder erst sehr spät beim Unterhalt merken.
1 ) BSE = Billig > Schlecht > Einsturz
Sollten Sie dann doch irgendwann zu viel Risse, Feuchtstellen und Verformungen an Ihrem Gebäude entdecken oder einfach das Gefühl haben, die Querschnitte oder Baukosten sind doch viel zu üppig geraten, scheuen Sie sich nicht, uns dann wieder anzusprechen.
Michael Knörnschild (Dipl.-Ing. (FH))
zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (Eipos/IHK)
Jürgen Burkhardt (Dr.-Ing.)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Beton und Stahlbetonbau (IHK Coburg)
Burkhard Graubner (Dipl.-Ing. (FH))
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Holzschutz und Sachverständiger für Bautenschutz und
Bernd Duczek (Dipl.-Ing. (FH))
Freier Sachverständiger für Tragwerke im Bestand
... stehen Ihnen dann gern mit Rat und Tat zur Seite, um den entstandenen Schaden in Grenzen zu halten. Denn trotz billigem Honorar unterliegt auch dieser "Kollege" dem vollen Werksvertragsrecht.

